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Ein- und Ausreise
2004-10-13
 

Einreise

Bei Ihrer Einreise m黶sen Sie eine Gesundheits- und Zollerkl鋜ung ausf黮len. Von der Zollerkl鋜ung erhalten Sie eine Kopie, die Sie bei der Ausreise wieder vorzulegen haben. 400 Zigaretten und zwei Flaschen Spirituosen sowie Devisen in unbegrenzter H鰄e d黵fen zollfrei mitgebracht werden. Devisen und Wertsachen (z.B. Kameras) m黶sen bei der Einreise deklariert werden und zusammen mit der Deklaration bei Ausreise wieder vorgelegt werden. Filmkameras 黚er 16 mm sind genehmigungspflichtig.

Wenn Sie zu verzollende Sachen mitbringen, m黶sen Sie Einfuhrsteuer bezahlen.

Ausreise

Bei der Ausreise m黶sen Reisende ein ausgef黮ltes Ausreiseformular, Paß und Visum zur 躡erpr黤ung vorlegen. Die bei der Einreise in die Zollerkl鋜ung eingetragenen Waren m黶sen alle wieder ausgef黨rt werden. Wenn etwas davon fehlt, muß die Bescheinigung der betreffenden Beh鰎den, z.B. die Best鋞igung der Beh鰎de f黵 鰂fentliche Sicherheit wenn etwas verlorengegangen ist, vorgezeigt werden oder man muß den Zollvorschriften entsprechend Einfuhrsteuer bezahlen.

Gesetzlich verbotene Waren d黵fen nicht mitgebracht werden. Devisen und RMB, Gold- und Silbersachen, Kulturgegenst鋘de und Heilkr鋟ter d黵fen nur den betreffenden Vorschriften China's entsprechend und nach der Zoll黚erpr黤ung ausgef黨rt werden.

Beim Check-in am Flughafen wird eine Flughafengeb黨r von 90 RMB verlangt.

 
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