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F黵 Gep鋍k mit einem Wert von 黚er 5000 RMB Zoll erforderlich
2005-06-23
 

Ab 1. Juli 2005 m黶sen Flugg鋝te bei der Ein- und Ausreise in der Volksrepublik China eine Zollerkl鋜ung ausf黮len. F黵 Gep鋍k mit einem Gesamtwert von 黚er 5000 RMB (inkl. der Gegenst鋘de zum eigenen Gebrauch) m黶sen entsprechende Z鰈le gezahlt werden. Die Zolls鋞ze liegen bei 10%, 20% und 30%. Der Zollsatz f黵 elektronische Waren sowie digitale Produkte betragt 20%. F黵 Einreisende werden die Werte der mitgebrachten Waren vom chinesischen Zollamt festgelegt werden. F黵 Ausreisende werden die Werte nach den Preisen auf den chinesischen Quittungen berechnet.

Zollerkl鋜ungen f黵 ein- bzw. ausgef黨rte Tiere und Pflanzen werden jedoch vereinfacht. Die Passagiere brauchen diese nur einmal schriftlich deklarieren. 

Um m鰃liches Gedr鋘ge an Flugh鋐en zu vermeiden, sind Zollerkl鋜ungsformulare auch bei Fluggesellschaften, ihren Zweigstellen sowie Reiseb黵os erh鋖tlich.

 
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