Ab 1. September 2005 wird ein Lizenzsystem f黵 die Herstellung von Produkten, die der menschlichen Gesundheit und Sicherheit, der Finanz- sowie der Telekommunikationssicherheit schaden k鰊nten, eingef黨rt. Es handelt sich um die folgenden sechs Produktgruppen:
- Verarbeitete Nahrungsmittel: Milchprodukte, Fleischprodukte, Getr鋘ke, Reis, Mehl, Speise鰈, alkoholische Getr鋘ke; - Elektrische Heizdecken, Druckt鰌fe, Wasserkocher, etc.; - Kassen mit Steuerverwaltungsfunktion, Ger鋞e gegen Geldf鋖schung, Satelliten-Empfangsanlagen, drahtlose Sendeanlagen, etc.; - Arbeitschutzwaren: Gitter, Helme, etc.; - Produkte zur Arbeitssicherheit und zur kommunalen Sicherheit: eiserne Kabelmasten, St黷zteile f黵 Br點ken, Produkte f黵 die Eisenbahn, gef鋒rliche Chemikalien und deren Verpackungen, etc.; - Andere vorschriftsm溥ige Produkte.
Unternehmen d黵fen die o.g. Produkte erst produzieren, nachdem sie die Lizenz erhalten haben. Der Verkauf und die Verwendung der Produkte ohne Lizenz ist streng verboten. |