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Ausl鋘dische Investitionen im Verlags- und Nachrichtenwesen verboten
2005-08-10
 

Unter bestimmten Voraussetzungen d黵fen ausl鋘dische Investoren in China Kinos und Kunstagenturen gr黱den und leiten. Es ist ihnen aber nach einer neuen Bestimmung der Regierung untersagt, Unternehmen im Bereich des Nachrichtenwesens zu gr黱den oder zu betreiben.

Die neue Bestimmung wurde gemeinsam von f黱f Ministerien ausgearbeitet, darunter dem Ministerium f黵 Kultur und das Staatliche Hauptamt f黵 Rundfunk, Film und Fernsehen, um die Kulturindustrie des Landes zu sch黷zen und die gesunde Entwicklung der Industrie zu sichern.

Die Bestimmung verbietet ausl鋘dischen Investoren die Gr黱dung und den Betrieb von Unternehmen im Nachrichtenwesen, von Radiostationen, Fernsehsendern und Filmproduktionsfirmen, K黱stlergruppen sowie Unternehmen f黵 den Filmimport, -export und -vertrieb. Au遝rdem untersagt es ausl鋘dischen Investoren, sich in Verlagen f黵 B點her und Magazine, deren Gro遠andel und Import zu engagieren. Ebenfalls verboten wurde eine Beteiligung am Publikationssektor durch den B點hervertrieb, -druck, -werbung sowie den Umbau von kulturellen Einrichtungen.

Gleichzeitig hat die Regierung die Bedingungen in einigen Bereichen vereinfacht. Ausl鋘der d黵fen nun chinesisch-ausl鋘dische Kooperationen und Joint Venture im Bereich Verpackungsindustrie, des Vertriebs von B點hern und Magazinen sowie Kunstgegenst鋘den gr黱den. Allerdings muss der Anteil der chinesischen Partner an solchen Unternehmen mindestens 51% betragen und die chinesische Seite muss die F黨rungsrolle haben.

 
China.org
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