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Neue Revision des Gesellschaftsgesetzes
2005-11-01
 

Die 18. Tagung des St鋘digen Ausschusses des 10. Nationalen Volkskongresses (NVK) hat diesen Montag Revisionen des Gesellschaftsgesetzes, des Wertpapiergesetzes und des Einkommensteuergesetzes sowie die Immunit鋞sregelung f黵 ausl鋘dische Zentralbanken verabschiedet.

Nach dem neuen Gesellschaftsgesetz darf jetzt eine Person ein Einzelunternehmen mit beschr鋘kter Haftung gr黱den. Ein Unternehmer muss ein einmaliges minimales Eintragskapital im Wert von 100.000 RMB bezahlen. Eine Person kann nur ein Einzelunternehmen einrichten und dieses Unternehmen darf keine neue Firma gr黱den. Wenn der Unternehmer nicht beweisen kann, dass sein Eigentum unabh鋘gig vom Reichtum seines Unternehmens ist, muss er f黵 alle Schulden unbeschr鋘kte Haftung tragen.

Das Eintragskapital f黵 GmbHs und Aktiengesellschaften wird auch gesenkt. Davon sinkt das der Aktiengesellschaften von 10 Mio. RMB auf 5 Mio. RMB.

GmbH sollen einen Aufsichtsrat mit mindestens drei Mitgliedern gr黱den, kleinere Firmen d黵fen statt einem Aufsichtsrat nur Aufsichtspersonal haben.

Au遝rdem wird das Vorstandssystem vollendet und das Recht des Vorstandsvorsitzenden beschr鋘kt.

Die vier Gesetze werden am 1. Januar 2006 in die Kraft treten.

 
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