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Neue Vorschriften über Registrierung ausländischer Unternehmen
2006-05-10
 

Die chinesische Unternehmensverwaltung veröffentlichte am Vortag eine neue Anweisung über die Registrierung ausländischer Unternehmen in China. Besonders merkenswert ist, dass auswärtige Vertretungen, die nicht geschäftlich t鋞ig sind, von der Registrierungspflicht bei der Unternehmensverwaltung befreit werden. Bereits existierende Repr鋝entanzen können ihre Aktivitäten weiter begehen oder nach eigenem Bedarf in Tochterfirmen, die wirtschaftlich t鋞ig sein dürfen, umgewandelt werden.

Ferner betonte die Unternehmensverwaltung, dass die Anzahl der hundertprozentigen auswärtigen Firmen nicht beschr鋘kt wird. Ihr eingetragenes Kapital muss aber den bez黦lichen Vorschriften entsprechen. Gründung weiterer Ein-Person-Firmen ist für ausländische Ein-Person-Firmen nicht erlaubt.

 
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