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Chinesische Legislative pr黤t Antimonopolgesetz
2006-06-29
 

Dem gesetzgebenden Organ Chinas ist am Dienstag der Entwurf des Antimonopolgesetzes zur Pr黤ung vorgelegt worden. Das Gesetz soll die gesetzliche Garantie zum Schutz der Marktkonkurrenz und zur Verh黷ung und Bek鋗pfung der Monopolaktivit鋞en festschreiben. Dazu sollen eine Antimonopol-Kommission und einschl鋑ige Institutionen eingerichtet werden. Im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf, der im Verlauf der vergangenen 10 Jahre ausgearbeitet wurde, r鋟mt die chinesische Regierung ein, dass es in manchen Bereichen und Branchen noch Staatsmonopole gibt. Zudem soll mit diesem Gesetzentwurf auch die sensible Frage, des noch bestehenden Eingriffs der Administration in Marktmechanismen geregelt werden.

In den vergangenen Jahren haben verschiedene Kreise in China immer wieder auf die Monopole in der Telekommunikation, bei der Eisenbahn, im Energie- sowie Finanzsektor hingewiesen. Die Preise seien in diesen Bereichen sehr hoch, was nur durch die Monopolstellung m鰃lich sei, beklagten Kritiker. Der Leiter des Rechtsamtes des Chinesischen Staatsrates, Cao Kangtai, best鋞igte dies vorbehaltlos, bei der Vorlage des Gesetzentwurfs, gegen黚er dem St鋘digen Ausschuss des chinesischen Nationalen Volkskongresses (NVK). Er betonte, dass das Antimonopolgesetz dazu dienen soll, sowohl Monopolen der chinesischen Wirtschaft als auch internationalen, wirtschaftlichen Machtstellungen Einhalt zu gebieten und diese zu verhindern. Die Marktkonkurrenz soll verst鋜kt und gef鰎dert werden, wobei die legitimen Rechte der Konsumenten aber auch der Unternehmer gewahrt werden m黶sen.

"Der Gesetzentwurf basiert auf der weltweit 黚lichen Vorgehensweise. Ein Missbrauch der marktf黨renden Position eines bestimmten Unternehmens zum Beispiel durch die Schaffung eines Preismonopols ist streng verboten. Erzwungener Handel wird ebenso verfolgt, wie Kopplungsverkauf von Waren und andere Ma遪ahmen, bei denen die Marktmacht zur Beseitigung oder zur Beherrschung der Konkurrenz eingesetzt wird."

 
CRI
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