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Gesetzesentwurf über Körperschaftssteuer vor Legislative
2007-02-27
 

Der neue Gesetzesentwurf 黚er die Einkommensteuer der Unternehmen, der einen einheitlichen Steuersatz von 25% f黵 in- und ausl鋘dische Firmen bestimmt, wird bei der bevorstehenden Jahressitzung des chinesischen Nationalen Kongresses in der n鋍hsten Woche gepr黤t werden. Eine Verabschiedung wird bereits erwartet.

Dem chinesischen Gesetzgebungsverfahren nach soll das neue Gesetz am 1. Januar 2008 in Kraft treten, falls es im M鋜z von der Legislative angenommen wird. Ausl鋘dische Unternehmen werden nach einer 躡ergangsperiode eine erh鰄te K鰎perschaftssteuer von 25% zahlen. Sie genie遝n bisher einen verg黱stigen Steuersatz von 15%, weit niedriger als die gesetzliche Steuerrate von 33%.

Der Finanzminister Chinas, Jin Renqing, bezeichnet die Reform des Steuersystems als ein Zeichen f黵 die weitere Standardisierung des chinesischen Wirtschaftssystems. Die Reform soll zur Optimierung der Wirtschafts- und Industriestruktur sowie zur Schaffung eines fairen Gesch鋐tsumfeldes beitragen.

Experten sehen die Steuerreform als einen weiteren Schritt f黵 die Regelung der chinesischen Politik f黵 ausw鋜tige Investitionen. Statt auf die Investitionssumme und das BIP-Wachstum legt China nun mehr Wert auf die Qualit鋞 der ausl鋘dischen Investitionen sowie auf die vollst鋘dige Optimierung seines Investitionsumfeldes.

Der Direktor des Forschungsinstituts beim chinesischen Finanzministerium Jia Kang vertritt die Auffassung, dass das neue Steuersystem eine Anziehungskraft f黵 ausl鋘dische Investoren besitzt. Der Steuersatz von 25% ist niedriger als die durchschnittliche Steuerbelastung in OECD-L鋘dern sowie in den meisten Nachbarl鋘dern Chinas. In den unterst黷zten Bereichen wie saubere Produktion, Energiesparung und Umweltschutz werden weitere Verg黱stigungen gew鋒rt werden.

 
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