Luxemburg
Der Europaeische Gerichtshof hat vor kurzem in einer endgueltigen Entscheidung die handelsdiskriminierende Handlungsweise der EU gegen China als gesetzwidrig verurteilt.
Im April 2007 hatte die EU-Kommission bei der endgueltigen Entscheidung des Anti-Dumping-Falls ueber von China produzierte Buegelbretter die offizielle Anerkennung der Marktwirtschaft eines Betriebs von der suedchinesischen Provinz Guangdong abgelehnt. So war ein Anti-Dumping-Zoll von 18,1 Prozent auf den Betrieb erhoben worden.
Laut dem Urteil des Europaeischen Gerichtshofs wird die Zollerhebung jetzt aufgehoben.
Ein Verantwortlicher des Amts fuer Handelsfairness beim chinesischen Handelsministerium begruesste am Mittwoch die Entscheidung des Europaeischen Gerichtshofs.