Die vom chinesischen Staatsrat veröffentlichte Verordnungüber die Errichtung der Partnerunternehmen mit Beteiligung von ausländischen Unternehmen und Einzelpersonen trat am Montag offiziell in Kraft. Durch die neue Verordnung ist es ausländischen Unternehmen und Einzelpersonen ab sofort möglich, in China ein Partnerunternehmen zu gründen.
Gemäß der neuen Verordnung können nun zwei oder mehr ausländische Unternehmen oder Einzelpersonen untereinander in China oder mit natürlichen oder juristischen chinesischen Personen sowie Organisationen eine Partnerschaft eingehen.
Die Errichtung eines Partnerunternehmens kann direkt bei den chinesischen Industrie- und Handelsbehörden beantragt werden.
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