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China: Verordnung über Arbeitsgemeinschaft von ausländischen Unternehmen und Einzelpersonen
2009-12-03
 
Beijing

Am 1. März 2010 wird die "Vorschrift für die Verwaltung der von ausländischen Unternehmen oder Einzelpersonen in China errichteten Arbeitsgemeinschaft" in Kraft treten.

In der Verordnung werden ausländische Unternehmen und Einzelpersonen, die über Hochtechnologien und Managementerfahrung verfügen, dazu ermuntert, gemeinsam in China eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. Dies ziele darauf, die Entwicklung des modernen Dienstleistungssektors in China zu fördern.

 
CRI
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