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Chinas erstes Gesetz gegen häusliche Gewalt tritt in Kraft
2016-03-02
 

Chinas erstes Gesetz gegen häusliche Gewalt tritt am heutigen Dienstag offiziell in Kraft. Häusliche Gewalt wird nunmehr nicht länger als eine „Familienangelegenheit“ betrachtet, sondern als rechtliche Angelegenheit. Jene, die unter häuslicher Gewalt leiden, können fortan rechtlichen Schutz in Anspruch nehmen. 

Laut Statistiken der China Law Society sind etwa ein Drittel aller chinesischen Familien von einer Form von häuslicher Gewalt betroffen. Mehr als 90 Prozent der angemeldeten Fälle hatten mit dem Missbrauch von Frauen, Kindern und älteren Menschen zu tun. Jede vierte chinesische Frau litt oder leidet unter Gewalt in der Ehe.

Traditionell wurde häusliche Gewalt in China als eine Privatsache betrachtet. Darüber zu sprechen, war ein Tabu. Li Mingshu von der China Marriage Law Society, meint, dass ein spezialisiertes Gesetz gegen häusliche Gewalt sehr dringend erforderlich ist. „Es gibt in China bereits Gesetze gegen Missbrauch innerhalb von Familien. Aber viele von diesen sind schwer umzusetzen“, sagte Li.

Das neue Gesetz definiert häusliche Gewalt als physischen und psychischen Schaden, der von Familienmitgliedern durch körperliche Gewalt, Freiheitsberaubung oder wiederholte verbale Drohungen sowie Missbrauch verursacht wird. Jede Person, die in der Familie unter Gewalt leidet oder mit häuslicher Gewalt bedroht wird, kann beim Volksgericht eine Schutzanordnung beantragen. Dazu entscheidet das Volksgericht anschließend innerhalb von 72 Stunden, in Notfällen innerhalb von 24 Stunden.

Das erste Gesetz gegen häusliche Gewalt wurde am 27. Dezember 2015 vom ständigen Ausschuss des Chinesischen Nationalen Volkskongresses (NVK) beschlossen.

 
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