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China verabschiedet neue Bestimmungen zur besseren Aufsicht über Online-Kreditgeschäfte
2017-03-03
 

Gemäß den Leitlinien dürfen Online-Vermögensverwalter die Kundeneinlagen nicht mehr beliebig verwenden. Auch unlautere Werbung wird untersagt. 

Li Ning, People´s Daily 

Chinas Bankenaufsichtsbehörde (CBRC) hat am 23. Februar den „Leitfaden für das Online-Kreditwesen” herausgegeben, der klar bestimmt, dass im Online-Kreditgeschäft neben der Notwendigkeit der Veröffentlichung und Aufsicht die „Treuhänder“ nicht zu Marketingzwecken mißbraucht werden dürfen.

Die Aufsichtsbehörde CBRC hatte bereits im August des letzten Jahres klar definiert, dass das Online-Kreditwesen die Grundregeln „Compliance und Inklusion“ befolgen muss.

Zuvor haben einige Online-Kreditanstalten damit geworben, dass bestimmte Banken ihr Geld verwalten, und dies als besonderes Highlight angepriesen. Damit wollten sie den Anlegern vermitteln, die Banken würden für ihre Einlagen bürgen. Zudem zweckentfremdeten in den letzten beiden Jahren einige P2P-Plattformen das Geld ihrer Kunden oder verschwanden mit einem Großteil der Gelder. Forderungen nach einer Regulierung des Online-Kreditgeschäfts wurden daher immer lauter.

Betrachtet man die neuen Bestimmungen der CBRC, dann hat ein Großteil des Online-Kreditsystems noch keine Drittkonten für die Geldanlagen der Kunden angemeldet, so dass Kundeninvestitionen sowie Kreditrückzahlungen von Bankkonten erfolgen, welche durch die Kreditanstalten eröffnet wurden, juristisch also durch die Kreditanstalt oder von Konten firmeninterner Personen erfolgen. Zudem gibt es auch noch einige Institute, die ein breites Spektrum auf eine geringe Kontozahl von Kreditnehmern verteilen wollen.

Von nun an werden Online-Kreditanstalten auf Betreiben der Kreditaufsichtsbehörde nicht mehr über die Möglichkeit verfügen, die Anlagen ihrer Kunden beliebig zu verwenden.

Der Leitfaden definiert, dass Online-Kreditanstalten den Anforderungen von Kreditinstituten entsprechen und das Geld ihrer Kunden verwalten sowie beaufsichtigen müssen. Es wird sichergestellt, dass das Geld der Kunden und das Eigenkapital der Online-Institution auf separaten Konten geführt wird, um eine illegale Verwendung des Kundenkapitals durch die Online-Kreditanstalt auszuschließen und sicherzustellen, dass die Online-Kreditanstalt „das Geld sieht, es aber nicht berühren kann“.

Um die effektive Umsetzung des Online-Kreditanlagesystems zu garantieren, definiert der Leitfaden auch, dass entsprechend dem Grundsatz der ‚Trennung von Neuem und Altem‘ bestehende Online-Kreditanstalten eine Umsetzungsfrist von sechs Monaten erhalten, um Anmeldungen und Systemreformen durchzuführen.

Der Leitfaden bestimmt weiterhin, dass kommerzielle Banken für die Entwicklung des Geschäfts zur Verwaltung und Aufbewahrung von Geldmitteln die eröffneten Guthaben nicht als Paket verkaufen oder unberechtigt Gebühren kassieren dürfen, verdeutlicht die Verantwortung und Pflicht der Banken bei der Förderung des Geschäfts mit der Verwaltung und Aufbewahrung von Geldmitteln. Die Richtlinie wird die Befürchtungen von Banken vermindern und entsprechende Handelsbanken dazu ermutigen, die Aktivitäten im Online-Kredit- und Vermögensverwaltungsgeschäft auszubauen.

 
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