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China will schnell Gesetz über Auslandsinvestitionen erlassen
2018-12-28
 

China ist dabei, den Legislativ-Prozess eines Gesetzes über Auslandsinvestitionen voranzutreiben. Ein Pressesprecher des chinesischen Handelsministeriums erklärte am Donnerstag, das Gesetz über Auslandsinvestitionen werde ausländischen Investoren sowie Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung bei der Wahrung ihrer Rechte und Interessen eine bessere gesetzliche Grundlage liefern.

Seit Beginn der Reform und Öffnung vor 40 Jahren hat China allmählich ein Gesetzsystem über ausländische Investitionen etabliert. Es besteht aus drei Gesetzen: das Gesetz über Joint-Ventures zwischen China und dem Ausland, das Gesetz über Unternehmen mit gemeinsamer Betriebsführung zwischen China und dem Ausland sowie das Gesetz über Betriebe mit ausländischer Kapitalbeteiligung. Um die Öffnung nach außen angesichts der neuen Umstände weiter auszubauen, soll das Gesetz über Auslandsinvestitionen, dessen Entwurf das chinesische Legislativorgan derzeit überprüft, diese drei Gesetze ersetzen und zum grundlegenden Gesetz über die Nutzung von Auslandsinvestitionen in China werden. Zu den Unterschieden zwischen dem neuen Gesetz und den drei geltenden Gesetzen erklärte der Pressesprecher des Handelsministeriums, Gao Feng, dem Gesetz über Auslandsinvestitionen zufolge werde vor dem Zugang ausländischer Investitionen das Verwaltungsprinzip des Gleichbehandlungsgrundsatzes mit einer Negativliste eingesetzt. Dies habe das Ziel, die Investitionen zu fördern und zu schützen.

„Der Entwurf des Gesetzes über Auslandsinvestitionen richtet sich an ausländische Investoren und ihre Investitionsaktivitäten. Organisationsformen und Gewerbetätigkeiten von Unternehmen werden nicht mehr standardisiert. Für Organisationsformen und Betriebsaktivitäten ausländischer Unternehmen gelten je nach Markthauptkörperschaft einheitliche Gesetze und Regeln. So werden die Widersprüche zwischen den geltenden drei Gesetzen über ausländische Investitionen und dem Unternehmensgesetz gelöst."

Gao Feng fügte hinzu, die chinesische Regierung lege großen Wert auf den Schutz der Rechte und Interessen ausländischer Investoren und Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung. Durch die Erlassung und Optimierung der entsprechenden Gesetze und Regeln werde ihr Schutz kontinuierlich verstärkt.

„Der neue Gesetzentwurf umfasst auf Basis der zusammengefassten Erfahrungen spezielle Paragrafen für das System des Investitionsschutzes. Zu Fragen wie Requirierung und Kompensation, Profitüberweisung, Schutz von geistigem Eigentum, Verbot von zwanghaftem technologischem Transfer und Erfüllung der Zusagen von Lokalregierungen, die von ausländischen Investoren und Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung mit großer Aufmerksamkeit verfolgt werden, werden klare Vorschriften festgelegt."

Gao Feng betonte, die Erlassung des Gesetzes über Auslandsinvestitionen biete ausländischen Investoren und Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung eine gesetzliche Garantie ihrer Rechte und Interessen. Dadurch werde Chinas Investitionsumfeld fairer, offener und transparenter. Es erhalte außerdem ein höheres Niveau der Rechtsverwaltung, Internationalisierung und Begünstigungen. Das Handelsministerium werde aktiv mit Legislativbehörden kooperieren, damit das Gesetz über Auslandsinvestitionen so bald wie möglich in Kraft treten könne, um ausländischen Investoren ein stabileres, faireres, transparenteres und vielversprechenderes Investitionsumfeld zu bieten.

 
CRI
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