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Gesetzgebung zu ausländischen Investitionen nimmt Fahrt auf
2019-02-21
 

Von Qi Tong 

 

Vom 29. bis 30. Januar 2019 beriet der Ständige Ausschuss des 13. Nationalen Volkskongresses bei seiner 8. Sitzung über die zweite Revision des Gesetzentwurfs zu ausländischen Investitionen. Das bedeutet, dass der im Fokus stehende Gesetzgebungsprozess für ein einheitliches Gesetz zu ausländischen Investitionen Fahrt aufgenommen hat. 

Insgesamt betrachtet ist der Entwurf klar formuliert und inhaltlich gut verständlich. Für das neue Gesetz bietet er eine Grundorientierung, was die Leitidee der Gesetzgebung angeht. Inhaltlich zeigt er die innovativen Ergebnisse der Verwaltungsreform in Bezug auf ausländische Investitionen, die China seit dem 18. Parteitag der KP Chinas verfolgt. Der Entwurf löst in angemessener Weise das Problem der Verknüpfung verschiedener relevanter Gesetze und Regelungen. Daran zeigt sich auch, dass China aktiv ausländische Investitionen fördert, seinen Grad der Öffnung nach außen ausweitet sowie hart und entschlossen daran arbeitet, eine rechtsstaatliche, zugängliche und internationale Geschäftsumgebung zu schaffen. Im Entwurf werden die Förderung und der Schutz von Investitionen besonders betont, womit China ein Signal an die Welt sendet, dass eine systematische und hochqualitative neue Runde der Öffnung nach außen eingeläutet wurde.

Es folgen die Höhepunkte des Entwurfs:

 

1. Die Behandlung inländischen und ausländischen Kapitals wird unter Betonung eines fairen Wettbewerbs vereinheitlicht 

  

 

Gleichberechtigte Behandlung und ein fairer Wettbewerb werden von ausländischen Investoren bereits seit langer Zeit gefordert. Den fairen Wettbewerb zwischen inländischen und ausländischen Unternehmen zu fördern, war in den letzten Jahren auch ein Schwerpunkt der Reform in Bezug auf ausländische Investitionen. In den Bereichen der Industriepolitik, der Technologiepolitik und der Regierungseinkäufe hat China einige starke Initiativen eingeführt. Diese Politik wird mit dem Entwurf zum Gesetzesstatus erhoben, führt die umfassende Inländerbehandlung ein und betont das Neutralitätsprinzip im Wettbewerb. Des trägt dazu bei, eine Umgebung zu erzeugen, in der Unternehmen verschiedener Typen in fairem Wettbewerb koexistieren können und überlässt die entscheidende Funktion bei der Verteilung von Ressourcen den Marktmechanismen.

 

2. Investitionsförderung und Investitionsschutz werden besonders betont 

  

 

An der Struktur des Entwurfs lässt sich erkennen, dass Investitionsförderung und -schutz Vorrang vor Investitionsmanagement haben, was die Absicht verdeutlicht, diese beiden Punkte im neuen Gesetz besonders zu betonen. Darüber hinaus ist eine aktive Erwiderung auf viele wichtige Punkte enthalten, die unter ausländischen Investoren besondere Beachtung erfahren. Beispielsweise verpflichtet Artikel 22 alle Exekutivorgane dazu, Technologietransfers nicht durch exekutive Maßnahmen zu erzwingen, während Artikel 24 die Lokalregierungen dazu verpflichtet, nach geltendem Recht gegebene politische Versprechen streng durchzusetzen. Damit wird ein großer Beitrag zur Verbesserung der Investitionsumgebung für ausländische Unternehmen und zur Stärkung des Vertrauens ausländischer Investoren geleistet.

 

3. Das Investitionsmanagement wird umfassend mit der Welt abgestimmt 

  

 

Die generelle Denkrichtung des Entwurfs ist, die Funktion der Regierung zu transformieren und die Reformidee "Weniger Bürokratie, bessere Kontrollen, besserer Service" umzusetzen. Neben dem speziellen Zugangsmanagement durch eine Negativliste, stehen die Vereinheitlichung des Managements inländischer und ausländischer Investitionen sowie der Wegfall von Genehmigungs- und Registrierungsprozessen für ausländische Investoren unter alleiniger Beibehaltung derer für Projektmanagement und Gewerbeerlaubnis, die für inländisches und ausländisches Kapital identisch sind, für eine umfassende Abstimmung mit den internationalen Forderungen nach freieren und zugänglicheren Investitionen.

 

4. Internationale Erfahrungen werden mit fernöstlichen Besonderheiten kombiniert 

  

 

Seit Beginn der Reform- und Öffnungspolitik zieht China mit seinen nationalen Gegebenheiten Investitionen von außen an und ist weltweit zum zweitgrößten Zielland für Investitionen geworden. Im Zuge dessen wurden zusätzlich nützliche Erfahrungen zum Schutz und der Förderung von ausländischen Investitionen gewonnen. Was die Schaffung eines Beschwerdemechanismus für ausländische Investoren sowie eines Informationsreport-Systems, eines Serviceapparats für ausländische Investoren sowie die Zusammenstellung und Veröffentlichung von Investitionsindizes angeht, handelt es sich um Schlussfolgerungen aus der chinesischen Erfahrung, die gleichzeitig fortschrittliche internationale Methoden widerspiegeln und zu einem Vorbild für Investitionsgesetze der Gegenwart werden könnten.

 

5. Es wird daran festgehalten die Öffnung nach außen weiter auszuweiten 

  

 

Der Entwurf legt fest, dass der Staatsrat Sonderwirtschaftszonen einrichten kann um ausländische Investitionen zu fördern und die Öffnung nach außen auszuweiten. Je nach Bedarf kann der Staat in besonders festgelegten Zonen experimentelle Maßnahmen durchführen und so ausländische Investitionen fördern. Die Lokalregierungen der verschiedenen Ebenen können innerhalb ihrer gesetzlich festgelegten Rechte politische Maßnahmen zu ausländischen Investitionen festlegen. Angeführt durch das Beispiel von Sonderzonen wie den Freihandelszonen aktiv politische Maßnahmen zu testen ist ein wichtiger Weg für die weitere Ausweitung der Öffnung. Dass dieser Punkt in den Entwurf aufgenommen wurde, bedeutet, dass das neue Gesetz nachhaltige Gewinne für ausländisches Kapital mit sich bringen wird.

Der Entwurf verfügt noch über einige Stellen, die zu perfektionieren sind. Beispielsweise muss der Geltungsbereich noch deutlicher definiert werden, der Autoritätsrahmen der zuständigen Behörden weiter geklärt werden, der Zusammenhang zwischen grundlegenden und operativen Inhalten besser abgestimmt werden, etc. Es zeigt sich aber, dass diese Arbeit an Fahrt aufgenommen hat. Innerhalb von etwas mehr als einem Monat wurde der Entwurf bereits zweimal vom Ständigen Ausschuss geprüft, was die Entschlossenheit Chinas beweist, die Öffnung weiter auszuweiten.

 

Über den Autor: Professor Qi Tong ist Leiter des Wuhan University Center of Oversea Investment Law 

 
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