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Sechs neue Freihandelsexperimentalzonen in China fördern die weitere Öffnung nach außen
2019-09-07
 

Der chinesische Staatsrat hat ein Gesamtprogramm über sechs neue Freihandelsexperimentalzonen erlassen. Sie liegen in sechs Provinzen und autonomen Gebieten: Shandong, Jiangsu, Guangxi, Hebei, Yunnan und Heilongjiang. Der stellvertretende Handelsminister Wang Shouwen bezeichnete dieses Programm als ein Zeichen für die Öffnungspolitik Chinas.

„Jede Zone soll gemäß den eigenen regionalen Vorteilen die Handelskooperationen mit Nachbarländern oder -gebieten vertiefen und dadurch noch besser in die gesamte strategische Planung der Öffnung nach außen eingebunden werden. So wird zum Beispiel in der Freihandelsexperimentalzone im autonomen Gebiet Guangxi ein neuer internationaler Handelsweg gebaut, um die grenzüberschreitenden Kooperationen im Handel, in der Logistik und auf dem Arbeitsmarkt zu fördern. Die Freihandelsexperimentalzone Heilongjiang wird zum Knotenpunkt der regionalen Zusammenarbeit mit Russland und mit Nordostasien aufgebaut und die Freihandelsexperimentalzone Hebei zum Zentrum der biologischen Medizin und Gesundheitsindustrie."

Wang Shouwen wies ebenso darauf hin, dass im Programm differenzierte Reformaufgaben festgelegt seien. So werden in der Freihandelsexperimentalzone Shandong konkrete Maßnahmen zur Heranbildung neuer Geschäftsmodelle für den Handel, die maritimen Branchen und ökonomische Zusammenarbeit zwischen China, Japan und Südkorea ausgearbeitet. In der Freihandelsexperimentalzone Jiangsu wird die Integration zwischen Technologie und Industrie gefördert, sowie innovative Entwicklungen integrierter Schaltkreise, der KI, biologischer Medizin sowie der Nanotechnologie.

Das erste chinesische Gesetz über ausländische Investitionen wird am ersten Januar 2020 in Kraft treten. Die neuen Freihandelsexperimentalzonen, so Wang Shouwen, seien Ausdruck dieses Gesetzes.

„Das Gesetz über ausländische Investitionen ist eine weitere Öffnung nach außen, denn es enthält die Inländerbehandlung und das System der Negativlisten vor dem Marktzugang ausländischer Investitionen. Die legitimen Interessen ausländischer Unternehmen sollen in den Freihandelsexperimentalzonen geschützt werden. Dies bezieht sich auf das Eigentum, geistiges Eigentum und Handelsgeheimnisse der Unternehmen mit auswärtiger Kapitalbeteiligung."

 
CRI
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