In der VR China ist aller Boden Besitz des Staates oder geh鰎t Kollektiven. Es ist f黵 ausl鋘dische Investoren nicht m鰃lich Grundbesitz zu erwerben, sondern nur Nutzungsrechte. In JV磗 kann die chinesische Seite ein Landnutzungsrecht als Kapitalbeteiligung einsetzen. Der Eigentumserwerb von Geb鋟den ist erlaubt, wenn f黵 das betreffende Grundst點k ein Grundnutzungsrecht besteht.
Es ist f黵 ausl鋘dische Investoren desweiteren legal Geb鋟de oder Grundst點ke zu mieten. |