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Investitionsbereiche f黵 ausl鋘dische Investoren
2004-10-10
 

Die neuste Ausgabe der Vorschriften f黵 ausl鋘dische Investitionen (Provision on Guiding Foreign Investment Direction), die am 1. April 2002 in Kraft getreten ist, unterteilt Investitionsm鰃lichkeiten in die folgenden vier Kategorien: unterst黷zt, erlaubt, beschr鋘kt und verboten.

Unterst黷zte Bereiche:
-  Projekte, die neue landwirtschaftiche Technologien verwenden und Projekte die den Ausbau der Energie-, Verkehrs- und Rohstoffindustrie f鰎dern;
-  Hi-Tech Projekte;
-  Projekte, die den Anspr點hen des internationalen Marktes entsprechen, die Produktqualit鋞 steigern und dem Wettkampf im internationalen Markt f鰎derlich sind;
-  Projekte, die neue Technologien und Ausr黶tung verwenden, Rohstoffe und Energie sparen und somit zur optimalen Nutzung von erneuerbaren und nicht erneuerbaren Rohstoffen beitragen sowie Umweltverschmutzung vermeiden;
-  Projekte, die die 躡erlegenheit der Provinzen West- und Zentralchinas in den Bereichen Arbeitspotential und Rohstoffe voll aussch鰌fen sowie der Industriepolitik des Staates entsprechen;
-  Projekte, die durch Gesetze und Vorschriften des Staates eingeschr鋘kt sind.

Beschr鋘kte Bereiche:
-  Projekte, die r點kst鋘dige Technologien verwenden;
-  Projekte, die Energiesparsamkeit und Umweltverbesserung gef鋒rden;
-  Projekte, die die Suche nach oder den Abbau von staatlich gesch黷zten Bodensch鋞zen beinhalten;
-  Projekte, in Industrien die schrittweise f黵 ausl鋘dische Investoren ge鰂fnet werden;
-  Projekte, die durch Gesetze und Vorschriften des Staates eingeschr鋘kt sind.

Verbotene Bereiche:
-  Staatsicherheits- und gesellschaftssch鋎igende Projekte;
-  Umwelt-und gesundheitssch鋎igende Projekte;
-  Projekte, die gro遝 Fl鋍hen Ackerland ben鰐igen und sich somit ung黱stig auf den Schutz und die Entwicklung von Gel鋘deressourcen auswirken;
-  Projekte, die die Sicherheit und die Funktion milit鋜ischer Anlagen beeintr鋍htigen;
-  Industrien, die Chinas landeseigene Technologien oder Kunstfertigkeit anwenden;
-  Projekte, die durch Gesetze und Vorschriften des Staates eingeschr鋘kt sind.

Erlaubte Bereiche:
Alle oben nicht genannten Bereiche.
 

 
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