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Chinesische Legislative pr黤t Antimonopolgesetz
2006-06-29
 

Auch wenn das Antimonopolgesetz derzeit erst dem gesetzgebenden Organ Chinas zur Pr黤ung vorliegt, gibt es bereits mehrere Gesetze, die marktwirtschaftliche Mechanismen sch黷zen sollen. Das Gesetz gegen unfaire Konkurrenz ist ein Beispiel, ebenso wie die Vorschriften zur Vorbeugung gegen Marktmachtstellungen und zur Begrenzung von Monopolen. Bei der Entwicklung des aktuellen Gesetzentwurfs wurden auch internationale Experten herangezogen. Der Fokus liegt auf grundlegenden Regelungen zur Bek鋗pfung von Monopolen. Der Gesetzentwurf umfasst insgesamt acht Kapitel mit 黚er 50 Klauseln, womit die drei Hauptpunkte, das Verbot von Monopolvereinbarungen, das Verbot des Missbrauches der Marktf黨rerschaft sowie die Kontrolle der Bet鋞igungsfelder von Gesch鋐tsf黨rern l點kenlos geregelt werden sollen.

Die Beschr鋘kung der Marktkonkurrenz durch die Administration wird als ein Relikt der Planwirtschaft betrachtet. Die noch bestehenden administrativen Ma遪ahmen im Bereich der Wirtschaft werden von der chinesischen Gesellschaft allgemein mit gro遝r Aufmerksamkeit verfolgt. Der Gesetzentwurf besch鋐tigt sich in einem speziellen Kapitel mit diesem Problem und legt auch hierf黵 konkrete Vorschriften fest. Cao Kangtai sagte, hierbei m黶se man allerdings die tats鋍hlichen Gegebenheiten in China ber點ksichtigen. 

"Das Antimonopolgesetz gilt als ein grundlegendes Gesetz zum Schutz der marktwirtschaftlichen Konkurrenz. Darin sind auch klare und ausf黨rliche Regeln f黵 die administrativen Eingriffe festgelegt. Dies zeigt den Willen des Staates zur Akzeptanz der Marktkonkurrenz. Zugleich beweist es die entschiedene Ablehnung der Beschr鋘kung der Konkurrenz durch administrative Ma遪ahmen und wird daher auch gegen derartige Zuwiderhandlungen vorbeugen bzw. vorgehen."

Ein weiterer wichtiger Aspekt des Gesetzes ist, dass der chinesische Staatsrat eine Antimonopol-Kommission und eine Beh鰎de, die Verst鲞e gegen das Antimonopolgesetz ahndet, einrichten wird. Diese zwei Institutionen sind f黵 die Umsetzung und Vollstreckung der Antimonopol-Kampagne verantwortlich. Der Gesetzentwurf sieht dr黚er hinaus auch Ma遪ahmen zum Schutz des geistigen Eigentums vor. So d黵fen Konzerne, die 黚er ein gro遝s Ma?an geistigem Eigentum verf黦en, dieses nicht zur Beherrschung der Konkurrenz, zum Aufbau eines Monopols, zur Verhinderung des allgemeinen, technischen Fortschritts und zur Einschr鋘kung der Rechte der Konsumenten nutzen. Dadurch soll das geistige Eigentum noch besser gesch黷zt werden. Dadurch soll das geistige Eigentum noch besser gesch黷zt werden. F黵 Unternehmen, die sich in Bezug auf das Management ihres geistigen Eigentums immer vorbildlich verhalten haben, soll ein System der Immunit鋞 geschaffen werden, um dadurch den technischen Fortschritt voranzutreiben.

 
CRI
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