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China vereinfacht Genehmigungsprozeß f黵 ausl鋘dische Investitionen
2004-12-02
 

China hat das Verfahren zur Genehmigung ausl鋘discher Investitionen deutlich vereinfacht. Laut den neuen Richtlinien brauchen ausl鋘dische Investoren bei der Projektgenehmigung statt Projektvorschlag und Machbarkeitsstudie jetzt nur noch einen Antragsbericht einreichen, dessen Inhalt einfacher sein darf als der der Machbarkeitsstudie. Projekte der Kategorien "unterst黷zt" und "erlaubt" mit einer Investition von unter 100 Mio. USD (fr黨er 30 Mio. USD) sowie "beschr鋘kte" Projekte unter 50 Mio. USD (fr黨er 30 Mio. USD) k鰊nen von der Lokalregierung gepr黤t werden. Ein Antrag beim Staatsrat und der Nationalen Kommission f黵 Entwicklung und Reformation (NDRC) soll in 20, h鯿hstens 30, Arbeitstagen gepr黤t oder an den Staatsrat weitergeleitet werden.   

Die neuen Richtlinien sind g黮tig f黵 Antr鋑e von Joint Ventures (EJV und CJV), hundertprozentigen Tochtergesellschaften, Akquisitionen von bestehenden chinesischen Firmen sowie Reinvestitionen ausl鋘discher Investoren.

Pr黤ungsbeh鰎den und ihre Zust鋘digkeitsbereiche:

Investitionssumme (inkl. Reinvestition)

Unterst黷zte Projekte

Erlaubte Projekte

Beschr鋘kte Projekte

Pr黤ungsbeh鰎de

≥  100 Mio. USD

X

X

 

NDRC

≥   50 Mio. USD

 

 

X

≥   500 Mio. USD

X

X

 

NDRC und Staatsrat

≥  100 Mio. USD

 

 

X

  100 Mio. USD

X

X

 

Lokale Vertretung von NDRC

 50 Mio. USD

 

 

X

50 Mio. USD

 

 

X

Lokale Vertretung von NDRC auf Provinzebene

Zust鋘digkeitsbereiche der Pr黤ungsbeh鰎de unter Provinzebene werden von der Provinzregierung festgelegt.

 
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